
Mehr Gartengenuss – weniger Steuern!
Wusstest du schon, dass du mit der Gartenpflege oder der Neugestaltung deines Gartens Steuern sparen kannst? Unter bestimmten Vorgaben ist das möglich. Wir erklären dir, wie es geht:
Bis zu 20% Steuervergünstigung
Wenn du deinen Garten von einem einem Profi (z.B. von uns!) pflegen, neu- oder umgestalten lässt, gilt: 20 Prozent der Ausgaben – dazu gehören Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten – können bis zum jeweils gültigen Jahreshöchstbetrag direkt bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das reduziert die Steuerlast spürbar und macht jede Investition in den grünen Lieblingsort ein bisschen leichter.
(Die Steuerermäßigungen können nur für das Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.)
Wie genau zahlt sich das jetzt für dich aus?
Zwei Beispiele:
1. Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung deines Gartens
Die Regelung, nach der Privatpersonen Leistungen professioneller Handwerksbetriebe bis zu einer bestimmten Hähe steuerlich geltend machen können (§ 35a Abs. 3 EStG) gilt auch für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in deinem Garten.
Leistung: Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Anrechenbarer Höchstbetrag: 6.000 €/Jahr
Maximaler Steuerabzug: 1.200€/Jahr
Beispiel:
Dein Gärtner von Eden gestaltet deinen Vorgarten und den Eingangsbereich deines Hauses um und berechnet dir dafür insgesamt 7.900€ netto. Lohnkosten schlagen dabei mit 4.900 € netto bzw. 5.831 @ brutto zu Buche.
Deine Steuerersparnis berechnet sich wie folgt:
Rechnungsbetrag 7.900,00 €
davon anrechenbare Lohnkosten 4.900,00 €
19% MwSt. auf Lohnkosten + 931,00 €
Lohnkosten brutto = 5.831,00 €
20% Steuerbonus = 1.166,20 €
2. Steuerbonus für die Instandhaltung und Pflege deines Gartens
Gartenpflege-Arbeiten fallen unter die steuerlichen Regelungen für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) und können ebenfalls
bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Leistung: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Anrechenbarer Höchstbetrag: 20.000 €/Jahr
Maximaler Steuerabzug: 4.000€/Jahr
Beispiel:
Dein Gärtner von Eden pflegt Deinen Garten und berechnet für Leistungen wie Gehölzschnitt, Rasenpflege und Arbeiten an den Pflanzflächen Arbeitslohn und Material in Höhe von 2.500 € netto. Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer beläuft sich die Rechnung für die Gartenpflege auf 2.975 €.
Deine Steuerersparnis berechnet sich wie folgt:
Rechnungsbetrag 2.500,00 €
davon anrechenbare Lohnkosten 1.980,00 €
19% MwSt. auf Lohnkosten + 475,00 €
Lohnkosten brutto = 2.356,20 €
20% Steuerbonus = 471,24 €
Tipp: Auch doppelt sparen ist erlaubt!
Wenn Du in einem Jahr sowohl Arbeiten für die Neu- oder Umgestaltung als auch für die Instandhaltung und Pflege Ihres Gartens ausführen lässt, kannst du beide Steuerboni in Anspruch nehmen!
Darauf musst du achten:
Nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten sind anrechenbar – keine Materialkosten. Die Lohnkosten müssen separat aufgeführt sein. Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss in der Rechnung ausgewiesen sein. Du musst die Rechnungsbeträge von einem Bankkonto an den Empfänger überweisen, Barzahlungen sind nicht zulässig.

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